KV-Wahl

 

Informationen zur KV-Wahl am 20. Oktober 2024

Pfarrerin Herma Teschke

 

Die Vorbereitungen zur Kirchenvorstandswahl (KV-Wahl) 2024 in der Evang.-Luth. Kirche Bayerns laufen bereits seit Anfang des Jahres, so auch in der Pfarrei Emtmannsberg mit ihren drei Kirchengemeinden Emtmannsberg, Neunkirchen a.M. und Stockau und ihren drei Kirchenvorständen.

Aufgrund der Anzahl der Gemeindeglieder, jeweils bis zu 1000 (in Emtmannsberg 620,

in Neunkirchen 371 und in Stockau 157 (Stand v. 13.01.24)) werden in jeder Kirchengemeinde

fünf Kandidaten gewählt und jeweils ein Kandidierender berufen.

 

Was ist der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. In ihrer sechsjährigen Amtsperiode (2024 – 2030) gestalten die von den Gemeindegliedern in der Kirchenvorstandswahl Gewählten und/oder (zum kleineren Teil) Berufenen das Leben ihrer Gemeinde.

 

Welche Aufgaben hat ein Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung festzulegen und zu bearbeiten.

Dazu gehören:

  • Personalentscheidungen bei Stellenbesetzungen
  • die Rahmenbedingungen für Gottesdienste
  • Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern
  • Entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird
  • Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Stärken der Einheit jeweils innerhalb der Gemeinden
  • Stärkung der Zusammenarbeit unter den drei Kirchengemeinden als eine Pfarrei
  • Planungen künftig möglicher Regionalisierung (Gemeindeentwicklung)
  • Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde (Instandhaltung, Vermietung, Verkauf)
  • Verwalten des Vermögens der Gemeinde (Haushaltsplan und Jahresrechnung)
  • Entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten und der Ortskirchensteuer (Kirchgeld)
  • Erlassen von Satzungen (z.B. Friedhofssatzung)

 

 

Ergänzt wird das 6-köpfige, stimmberechtigte KV-Gremium in allen drei KVs jeweils durch die geschäftsführende Pfarrerin.

Den Vorsitz im KV Emtmannsberg hat die geschäftsführende Pfarrerin.

Erstmals und nur noch für die Dauer der nächsten Amtsperiode bis 2030, werden die beiden KVs Neunkirchen und Stockau jeweils einen ehrenamtlichen Vorsitzenden haben. Dieser wird aus dem stimmberechtigten Gremium geheim gewählt, ebenso jeweils die Vertrauenspersonen.

Eine Ämterhäufung auf eine einzige Person hin (z.B. Kirchenpfleger, Vertrauensperson und ehrenamtlicher KV-Vorsitz) sollte vermieden werden, da sonst das typisch evangelische Profil eines demokratischen Austauschs und eines gegenseitigen Korrektivs nur mehr unzureichend gewährleistet wird.

Feierlich verabschiedet und neu eingeführt sollten die ehemaligen bzw. neuen Mitglieder der drei Kirchenvorstände jeweils in Gottesdiensten der drei Kirchen vor Ort.

Dies soll im Zeitraum vom 10. November bis 15. Dezember (3. Advent) geschehen.

Terminlich am günstigsten wäre dies für unsere drei Kirchengemeinden sicherlich

am 01.12. (1. Advent), 08.12. (2. Advent) und 15.12.2024 (3. Advent).

 

Wahltag ist Sonntag, der 20. Oktober 2024.

Sie können im Wahllokal Ihrer Kirchengemeinde persönlich wählen gehen oder auch per Briefwahl wählen.

 

Die Öffnungszeiten und Orte der Wahllokale sind folgende:

Emtmannsberg: Gemeindehaus Alte Schule 10.00 – 18.00 Uhr

Neunkirchen: Gemeindesaal im ehemaligen Pfarrhaus 11.00 – 18.00 Uhr

Stockau: Feuerwehrhaus 14.00 - 18.00 Uhr

 

Briefwahl: Bis Ende September erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen. Für die Wahlberechtigung muss der Wohnsitz seit dem 20. Juli 2024 in der jeweiligen Kirchengemeinde gegeben sein. Sie geben Ihre Stimmen den einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel Ihrer Kirchengemeinde verzeichnet sind. Es sind in jeder Kirchengemeinde immer 5 Personen zu wählen. Eine Berufung in den KV mit allen Rechten und Pflichten ist bereits ab 16 Jahren möglich.

 

Wer kann wählen?

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate der Kirchengemeinde angehören. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab dem 14. Lebensjahr.

 

Ihre Stimme zählt! – Darum die herzliche Einladung:

Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch.

Es ist ein besonderes Kennzeichen der evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde von engagierten Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen gemeinsam wahrgenommen wird.