Neuregelung des Dienstauftrags für die Gemeindepfarrstelle

Neuregelung des Dienstauftrags

für die Gemeindepfarrstelle

der Pfarrei Emtmannsberg

(Kirchengemeinden Emtmannsberg Neunkirchen und Stockau)

 

Pfarrerin Herma Teschke

 

Es fällt uns allen, mir als Pfarrerin, den Kirchenvorständen und Gemeindegliedern, wahrlich nicht leicht, die in der gesamten Evang.-Luth. Landeskirche Bayerns (und auch EKD-weit) waltenden strukturellen und einsparenden Maßnahmen der Landesstellenplanungen, nun auch bei uns in der Pfarrei Emtmannsberg umzusetzen.

Jetzt am 1. Oktober 2024 wird sich im Zuge der Landesstellenplanungsumsetzung der Dienstauftrag der Gemeindepfarrstelle für die Pfarrei Emtmannsberg mit den drei Kirchengemeinden Emtmannsberg, Neunkirchen und Stockau fürs erste schon einmal, wie folgt, ändern:

 

Die bisher 100% Gemeindepfarrstelle wird auf einen Dienstumfang von 75% reduziert.

Dafür kommen 25% Dienstauftrag mit Altenheimseelsorge in den beiden Altenheimen St. Martin (Träger: Caritas) und Hospitalstift (Träger: Hospitalstiftung) in Bayreuth hinzu.

Noch drei weitere Altenheime werden von der Stadtkirchengemeinde Bayreuth mit betreut.

 

Im Zusammenhang mit dieser Kürzung der Gemeindepfarrstelle und dem neuen Dienstanteil in der Altenheimseelsorge, erstellt Herr Dekan Dr. Ceglarek im Oktober eine Dienstordnung. Diese wird den Kirchenvorständen mit Beratungsmöglichkeiten zur Kenntnis gegeben und inkraftgesetzt. Nur so kann gewährleistet werden, dass beide Dienstaufträge möglichst gerecht geregelt werden.

Um eine annehmbare Wochenstundenverteilung hinzubekommen, wurde auf der KV-Tagung in Selbitz und im Kreis der Vertrauensleute beraten und einige Vorschläge an Kürzungsmöglichkeiten in der künftigen Gemeindearbeit erarbeitet. Diese fließen bei der Erstellung der Dienstordnung mit ein.

Diese erste Dienstordnung wird dann nach etwa einem Jahr evaluiert, sodass der Prozess weiter im Fluss bleiben kann. Verbesserungen, neue und passendere Veränderungen bleiben somit möglich. Denn erst die Praxis wird erweisen, ob mancher gedachter Gestaltungsvorschlag auch wirklich tauglich und dienlich ist.

 

Auf der gemeinsamen Kirchenvorstandssitzung am 4. Juli 2024 wurden bereits folgende

drei Beschlüsse gefasst:

  1. Geburtstagsbesuche der Pfarrerin erfolgen ab 1. September 2024 zum 80., zum 85.,

zum 90. und alle ab dem 91. Geburtstag.

 

  1. Ehejubiläumsbesuche erfolgen durch die Pfarrerin zum 60. und zum 65. sowie zu allen    

höheren Jubiläen. Zum 50. Ehejubiläum (Goldene Hochzeit) besucht die Pfarrerin das Jubelpaar auf besonderen Wunsch.

 

Besuchsdienst auch durch die Kirchenvorstände und ehemalige Kirchenvorstände oder Interessierte ist eine wichtige Aufgabe.

Wer von Ihnen, liebe Leser, eine etwas kommunikative Gabe, ein gewisses einfühlsames Talent besitzt, Interesse und ein bisschen Zeit (in der Regel ca. eine Stunde) für Mitmenschen erübrigen kann, melde sich doch gerne bei mir im Pfarramt per Telefon (09209 / 246) oder per Mail (herma.teschke@elkb.de). Gerne mache ich auch ein kleines Schulungsangebot für diesen Dienst.

 

3.) Die Gottesdienste in Neunkirchen und Stockau beginnen bis auf weiteres

      ab 1. September 2024 immer um 10.15 Uhr. Bisher galt diese Startzeit schon für die

      Abendmahlsgottesdienste.

 

Der Hauptarbeitstag für die Altenheim-Seelsorge in Bayreuth wird ab 1.10.2024

donnerstags sein, sodass ich dann für die Pfarrei Emtmannsberg nicht im Einsatz sein kann.

Weitere Neuregelungen durch die Dienstordnung werden dann ab voraussichtlich

1. Dezember 2024 gelten.